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Spezielle Leistungen / private Leistungen

Für Beschäftigungen mit Lebensmitteln, auch für Gelegenheitsjobs in Kindergärten oder Schulen verlangt das Gesundheitsamt eine Gesundheitsbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.

Sie können diese Belehrung kurzfristig und unbürokratisch bei uns bekommen gegen ein Honorar von 30 Euro, die Unterlagen bekommen Sie am Belehrungstermin bei uns, eine Vorbereitung ist nicht nötig.

Bitte bringen Sie, wenn möglich, Ihren Impfpass mit! (Keine Voraussetzung)

Bei Neigung zu Infekten und Allergien kann eine Eigenblutbehandlung nützlich sein, bei Fragen hierzu wenden Sie sich, gerne auch per Online-Terminvereinbarung, an die Ärztin Frau Brunner-Edrich.

Die Akupunktur ist Bestandteil der über 2000 Jahre alten TCM (Traditionellen Chinesischen Medizin). Ich sehe ihren Einsatz vor allem bei Erkrankungen und Schmerzen des Bewegungssystems (Muskeln, Bänder), aber laut WHO ist sie auch bei vielen weiteren Erkrankungen zur Behandlung geeignet- sprechen Sie mich gerne an. Es gilt die Regel : „Akupunktur kann heilen, was gestört ist, sie kann aber nicht reparieren, was bereits zerstört ist“ (DÄGfA). Zum Beispiel kann eine Arthrose des Kniegelenkes nicht rückgängig gemacht werden, aber die Schmerzen lassen sich gut behandeln.

Wie läuft die Behandlung ab? Zunächst bespreche ich mit Ihnen Ihre Beschwerden und die geplante Behandlung. Hierfür verwende ich sterile Einmalnadeln. Diese verbleiben für ca 20 Minuten. Die Akupunkturpunkte, die ich verwende, können je nach Ergebnis auch von Mal zu Mal variieren. Je nach Beschwerden behandle ich in der Regel 1-2x pro Woche.

Als separaten Termin oder auch im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung können Sie aus eigenem Interesse spezielle Blutwerte oder technische Untersuchungen wie Ergometrie als IGEL Leistung erhalten; hierunter fallen auch Vitamin- oder Spurenelemente Checks und die Laboranalyse der Stuhlflora.

Ob Leistungen von den Krankenversicherungen übernommen werden, hängt von den aktuellen Leistungskatalogen der Versicherer ab. Hierüber erhalten Sie von uns im Vorfeld Auskunft. Alle Leistungen können auch als Selbstzahlerleistung (IGEL) in Anspruch genommen werden.
Privat Versicherte müssen bei Unklarheiten bei ihrer jeweiligen Versicherung bezüglich Kostenübernahme anfragen.